§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverplichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beiträge

Für natürliche Personen gilt ein Jahresbeitrag i.d.H.v. 60 €.
(2) Für Fördermitglieder gilt ein Jahresbeitrag i.d.H.v. 1800 €.

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