§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverplichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beiträge
Für natürliche Personen gilt ein Jahresbeitrag i.d.H.v. 60 €.
(2) Für Fördermitglieder gilt ein Jahresbeitrag i.d.H.v. 1800 €.